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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen   Stand: 02/2012

Licht- & Tontechnik Diegel; Inh. Stefan Diegel, Haseleck 6, 36199 Rotenburg

1. Allgemeines
1.1 Alle Dienstleistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Miet- und Lieferbedingungen.
1.2 Mündlich, telefonisch oder per Fax erteilte Aufträge, sowie Sondervereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.
1.3 Die von den AGB abweichende Handhabung bewirkt auch dann keine stillschweigende Abänderung, wenn im Rahmen einer Geschäftsverbindung oder über einen längeren Zeitraum so verfahren wird. Gleiches gilt für eventuell abweichende AGB unserer Kunden.
1.4 Sollten wir im Einzelfall (aus dem Grund, einen Kunden / eine Kundin zufrieden zu stellen) über von den AGB Abweichendes verhandeln, geschieht dies schriftlich unter Vorbehalt aller Rechte für den Fall, dass keine Einigung zu erzielen ist.
1.5 Auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Techniker / Discjockey / Moderator besteht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, kein Anspruch. Stefan Diegel ist in seiner Programmgestaltung und Moderation eigenverantwortlich und keinen Weisungen unterworfen. An dieser Stelle wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das bei der Durchführung einer Veranstaltung unter anderem reproduzierte Tonträger in Form von CD-R oder .mp3 verwendet werden!

2. Preise
2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Als verbindlich gelten die im Dienstleistungsvertrag angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer von z.Zt. 19%. Alle vorher erschienenen Preislisten und Angebote verlieren Ihre Gültigkeit.
2.2 Eine entsprechende Anlage kann nur in Verbindung mit Bedienpersonal gemietet werden. Dieser Punkt bleibt ausgeschlossen, wenn im Dienstleistungsvertrag ausdrücklich „Abholung / Bedienung durch den Mieter“ vermerkt ist.
2.3 Der Gesamtpreis setzt sich aus der Anlagenmiete, den Kosten des auf Kundenwunsch benötigten Sonder-Materials, und des Bedienpersonals, sowie den An- und Abfahrtskosten und den Auf- und Abbaukosten zusammen. Verbrauchsmaterial und die An- und Abfahrtskosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand der erbrachten Leistungen berechnet, bei Pauschalpreisen ist dies alles inbegriffen.
2.4 Wird Stefan Diegel anstelle eines Festpreises durch das Kassieren und einbehalten der Eintrittsgelder vom Veranstalter vergütet, ist dem Veranstalter / Mieter der Verkauf von Getränken außerhalb der kassierten Veranstaltungsfläche untersagt. Widrigenfalls verpflichtet sich der Veranstalter / Mieter zur Zahlung des alternativ im Angebot angegebenen Festpreises. 
2.5 Die Veranstaltungsdauer im Sinne von Dienstleistungen wird nach Stunden berechnet und muss bei Vertragsschluss bekannt sein. Bei allen angebotenen Preisen handelt es sich um einen Pauschalpreis von mindestens 5 Stunden im Zeitraum von 20:00 Uhr bis 02:00 Uhr. Der im Dienstleistungsvertrag für die Veranstaltungsdauer angegebene Betrag wird, ausgeschlossen 4.1 und 4.2, auf jeden Fall in Rechnung gestellt. Angefangene Stunden zählen voll. Die Mindestveranstaltungsdauer beträgt in der Regel mindestens 5 Stunden. Mit der Beendigung der Dienstleistung zu der im Dienstleistungsvertrag angegeben Zeit hat Stefan Diegel seine Leistungen erbracht. Die Mietdauer im Sinne von Verleihgeschäften beginnt mit dem Verlassen des Equipments am Lager und endet bei der Rückgabe / Ankunft am Lager.

3. Lieferung
3.1 Der Veranstalter / Mieter hat sich auf das Verlangen unsererseits durch einen gültigen Lichtbildausweis zu legitimieren (insbesondere bei Vermietung / Verleih).
3.2 Übersteigt die vereinbarte Miete den Betrag von € 150,00, sind wir berechtigt, eine Gebührenvorauszahlung in Höhe von mindestens 15% des vereinbarten Mietpreises zu verlangen. Die Vermietung geschieht ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung.
3.3 Extra anfallende Kosten (z.b. zweimaliges Anfahren, Schaumkonzentrat, Outdoorflower und benötigte Verbrauchsmittel) werden separat in Rechnung gestellt, diese sind jedoch bei Pauschalpreisen inbegriffen.
3.4 Eine Unter- oder Weitervermietung der Geräte bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von  Stefan Diegel.
3.5 Die Mietgegenstände dürfen nur im Rahmen der technischen Bestimmungen und ausschließlich von fachkundigen Personen aufgestellt, bedient und abgebaut werden. Werden Gegenstände ohne Personal von Stefan Diegel angemietet, hat der Kunde für die fortwährende Einhaltung aller geltenden Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der Unfallverhütungsvorschriften UVV  und der Richtlinien des Verbandes Deutscher Elektroingenieure, VDE, zu sorgen.

4. Haftung des Veranstalters / Mieters und Stefan Diegel
4.1 Tritt an einem Mietgerät während der vereinbarten Miet- / Veranstaltungsdauer ein Fehler auf, sind Ersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Die bis dahin erbrachte Leistung wird voll berechnet.
4.2 Sollte Stefan Diegel von Seiten des Veranstalters / Mieters in den letzten 4 Wochen vor Beginn der Dienstleistung eine Absage erhalten, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des Gesamtbetrages erhoben und in Rechnung gestellt. Bei Dienstleistungsverträgen, die eine Sonderveranstaltung mit Showact oder Moderator enthalten, werden die tatsächlichen Kosten der Show / des Moderators auf jeden Fall in Rechnung gestellt, der Veranstalter / Mieter haftet Stefan Diegel für aufgrund der Veranstaltungsabsage entstandene Schäden.
4.3 Der Veranstalter / Mieter haftet insbesondere für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung des Veranstalters / Mieters, Erschütterung, Feuchtigkeit oder falsche Spannung an Lampen oder Elektrogeräten der durch die vom gemieteten Gegenstand ausgehenden Betriebsgefahr entstehen. Um eine eventuelle Bildung von Kondenswasser zu vermeiden, hat der Veranstalter / Mieter für eine ausreichende Be- und Entlüftung Sorge zu tragen. Der Veranstalter / Mieter haftet insbesondere bei Schäden durch Dritte. Um sich vor den Folgen von Beschädigungen, Betriebsgefahren oder Verlust zu schützen, sollte der Veranstalter / Mieter eine entsprechende Schadensversicherung abschließen.
4.4 Eventuell anfallende GEMA-Gebühren und Gestattungskosten, Strom- und Raumkosten sind vom Veranstalter / Mieter zu tragen. Der Veranstalter / Mieter trägt die kosten seines Personals, auch im Falle von Hilfeleistungen seines Personals gegenüber Stefan Diegel.
4.5 Stefan Diegel haftet nicht im Falle höherer Gewalt, dies sind insbesondere Unfall, Streik, Krankheit, Naturkatastrophen.  

5. Nutzung der Geräte
5.1 Bleiben technische Geräte / Zubehör ohne das dazugehörige Bedienpersonal aufgebaut, oder werden in Zuständigkeit des Veranstalters / Mieters vorübergehend zwischen zwei Veranstaltungen eingelagert, ist der Veranstalter / Mieter für die ordnungsgemäße Bewachung und Versicherung der Geräte verantwortlich. Eventuell entstehende Kosten trägt der Veranstalter / Mieter.

6. Voraussetzungen des Veranstalters / Mieters
6.1 Ein geschützter Bereich (z.B. Bühne) und eine Abstellmöglichkeit für das Equipment sowie eine stabile Stromversorgung gemäß der ortsüblichen Vorschriften muss gewährleistet sein. Die Größe des Stromanschlusses ist im Dienstleistungsvertrag festgelegt.
6.2 Stefan Diegel muss die Möglichkeit eingeräumt werden, rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung das Equipment aufzubauen und einen ungestörten Check der Technik durchführen zu können. Hierzu sollte ein seitlicher oder rückwärtiger Eingang mit Stellmöglichkeit für einen PKW mit anhänger oder LKW zur Verfügung stehen.
6.3 Der Veranstalter / Mieter garantiert für die technische Sicherheit der Bühne, insbesondere ihrer Standfestigkeit.
6.4 Die Sicherheit des Bedienpersonals während der Anwesenheit muss gewährleistet sein. Sollte dennoch eine Gefährdung des Bedienpersonals auftreten, kann von unserer Seite aus vom Dienstleistungsvertrag zurückgetreten werden. Die Kosten berechnen sich dann wie in Punkt 2.3 dargestellt.
6.5 Die Werbung für die Veranstaltung fällt bei Dienstleistungen zu Festpreisen in den Zuständigkeitsbereich des Veranstalters / Mieters, bei Veranstaltungen auf Eintrittsbasis in den Zuständigkeitsbereich von Stefan Diegel. Ein entsprechendes Werbelogo wird dem Veranstalter / Mieter auf Wunsch kostenfrei zur Verfügung gestellt. Werbewirksame Drucke (Plakate, Flyer etc.) können zum Selbstkostenpreis bei Stefan Diegel erworben werden. Wir behalten uns vor, eigene Werbepartner einzusetzen.  
6.6 Die Wirkung einer Lichtanlage darf nicht durch den Veranstalter / Mieter beeinträchtigt werden, und ist in Richtung der Veranstaltung zu dämpfen.
6.7 Für das leibliche Wohl des Personals ist Sorge zu tragen.
 
 7. Zahlung
7.1 Der Veranstalter / Mieter ist zur Zahlung des Gesamtpreises (bei Veranstaltungen) ohne Abzug noch am Veranstaltungstag, spätestens 30 min. nach Kassenschluss verpflichtet.
7.2 Bei Abholung des gemieteten Equipments durch den Veranstalter / Mieter ist der Rechnungsbetrag bei der Rückgabe fällig. Wir behalten uns jedoch vor, für das gemietete Equipment eine Kaution in angemessener Höhe zu verlangen und bei uns zu hinterlegen.
7.3 Kommt der Veranstalter / Mieter seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht nach, so sind wir berechtigt, bankübliche Verzugszinsen und Schadensersatz in Rechnung zu stellen. Rechtliche Schritte behalten wir uns vor.
7.4 Der Veranstalter / Mieter verpflichtet sich, das Gagengeheimnis gegenüber Dritten zu wahren.

8. Änderungen
8.1 Änderungen eines Vertrages oder Zusatzvereinbarungen bedürfen für ihre Wirksamkeit der Schriftform.
 
9. Salvatorische Klausel
9.1 Sollte eine der vorstehenden Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der anderen Vereinbarungen. Es gilt dann eine der getroffenen Vereinbarungen sinngemäße, möglichst nahekommende zulässige Regelung als vereinbart.

10. Erfüllungsort / Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für Zahlungen an Stefan Diegel ist der Ort der Dienstleistung, bzw. der Rückgabeort des Equipments.
10.2 Als Gerichtsstand gilt das jeweilige für den Kläger zuständige Amtsgericht als vereinbart.

11. Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten des Veranstalters / Mieters werden von Stefan Diegel mittels elektronischer Datenverarbeitung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf   Stand: 02/2012

Licht- & Tontechnik Diegel, Inh. Stefan Diegel, Haseleck 6, 36199 Rotenburg

1. Allgemeines

Diese AGB gelten für alle Kaufverträge mit unseren Kunden. Die AGB befinden sich auf dem Geschäftspapier und vielen Katalogen und Preislisten des Lieferers. Der Kunde kann sich somit jederzeit über den neuesten Stand der AGB informieren. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Kundendaten werden in EDV-Anlagen in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz gespeichert. Der Lieferer arbeitet regelmäßig am Fortschritt. Er behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen der technischen Angaben und des Programmangebots vorzunehmen.

2. Vertragsabschluß

Angebote des Lieferers sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden bei Order des Kunden erst mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers, spätestens mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung geschlossen.

3. Preise

Preise des Lieferers stehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro, Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Order gültigen Preise zur Abrechnung. Bei einer Order unter einem Wert von Euro 30,00 erhebt der Lieferer eine Bearbeitungsgebühr von Euro 15,00; bei einer Nettoorder von Euro 30,01 bis Euro 50,00 wird ein Mindermengenzuschlag von Euro 8,00 berechnet. Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Lager Rotenburg/F (Erfüllungsort). Kosten für Transport und Transportversicherung/Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Für Transportversicherung/Spesen berechnet der Lieferer 1% des Bruttowarenwertes, mindestens jedoch Euro 0,75, höchstens Euro 12,00 (Änderungen vorbehalten).

4. Lieferung

Die Lieferung erfolgt durch Bereitstellung der Ware ab Lager Rotenburg/F (Erfüllungsort). Dies gilt sowohl für Hauptlieferungen, als auch für Teillieferungen. Die Kosten der Abnahme und Versendung der Ware nach einem anderen, als dem Erfüllungsort, trägt grundsätzlich der Kunde. Die Wahl der Versandart hat der Kunde. Handelt es sich jedoch um Ware, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine besondere Beförderung beansprucht, ist der Lieferer befugt, die erforderliche Versandart auszuwählen, ohne den Kunden davon zu unterrichten. Wird die Versandart vom Kunden mit der Order nicht ausdrücklich bestimmt, so trifft die Entscheidung der erforderlichen Versandart der Lieferer. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht unbeschadet des Gefahrübergangs bei Übergabe, auf den Kunden über, nach der Anzeige, daß die Ware zur Abholung am Erfüllungsort bereit steht oder für den Fall, daß der Lieferer auf Verlangen des Kunden, die verkaufte Ware nach einem anderen Ort, als dem Erfüllungsort versendet, sobald der Lieferer die Sache dem Transporteur (Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt) ausgeliefert hat.

Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Material-, Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. gehören, hat der Lieferer die entstehenden Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Vorlieferanten des Lieferers eintreten. Sollten diese Liefer- und Leistungsverzögerungen zu einer Überschreitung der Lieferfrist von mehr als 8 Wochen führen, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Lieferer ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.

Der Kunde hat die gekaufte Ware bei Versand nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem Lieferer und dem Transporteur zu melden. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist an den Transporteur verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Ersatzansprüchen. Der Lieferer übernimmt auf Wunsch des Kunden die weitere Schadensabwicklung mit dem Transporteur. Wird die Ware außerhalb der Grenzen der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr gebracht, so hat der Kunde die Verpflichtung, die Ware allen rechtlichen Vorschriften für das entsprechende Land, z.B. in Bezug auf Bauart, Beschaffenheit, Dokumentation, Kennzeichnung und Einsatzzwecke anzupassen.

5. Fernabsatzverträge mit Verbrauchern

(Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann).

Der Lieferer weist ausdrücklich darauf hin, daß bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Erhalt der Ware besteht. Die Kosten für eine Rücklieferung bei Ausübung des Widerrufsrechts werden vom Lieferer nur nach Absprache übernommen.

Ein Kaufvertrag gilt nur als geschlossen, wenn auf die Bestellung des Kunden eine Auftragsbestätigung des Lieferers erfolgt. Im übrigen erfolgt die Abwicklung des Vertragsverhältnisses nach den AGB des Lieferers.

6. Zahlungsbedingungen

Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Barzahlung oder Nachnahme. Rechnungen sind für den Lieferer in spesenfreier Weise zu begleichen. Wird bei vereinbartem Lastschrifteinzug oder bei Scheckzahlung eine Lastschrift oder ein Scheck nicht eingelöst, oder wurde das vereinbarte Kundenkreditlimit überzogen, so erfolgen alle weiteren Lieferungen - auch Rückstandsauflösungen - nur gegen Nachnahme/Barzahlung. Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und wird der vereinbarte Kaufpreis fällig. Der Lieferer ist berechtigt, in diesem Falle alle noch offenstehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort zur Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Gegen die Zahlungsansprüche des Lieferers aus dem Vertrag steht dem Kunden ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.                      

7. Mängelansprüche

Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Bei Ware, die nicht neu ist, verkürzt sich die Mängelhaftung auf 1 Jahr, Leuchtmittel, Plattenspielernadeln und andere Verbrauchsmittel werden nur bei Transportschäden und in ungeöffneter Originalverpackung zurückgenommen. Soweit der Kunde Lieferung einer neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist er unbeschadet der Rechte des Lieferers auf Rückgewähr der mangelhaften Sache und Wertersatz verpflichtet, für die gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einem Nutzungsabschlag in folgender Höhe aus:

Bei einer Nutzungsdauer von

- von mehr als 1 - 3 Monaten 10 % des Verkaufswerts
- von mehr als 3 - 6 Monaten 20 % des Verkaufswerts
- von mehr als 6 - 12 Monaten 30 % des Verkaufswerts
- von mehr als 12 - 24 Monaten 50 % des Verkaufswerts

Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der Transporteur. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind aber ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie dann nicht, wenn der Schaden auf einem Umstand beruht, für den der Lieferer eine Garantie für die Beschaffenheit oder Herstellung der Ware übernommen hat.

Bei Rücksendungen von Ware, werden dem Kunden die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt.

Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird.             

Der Lieferer weist ausdrücklich auf die für die Montage und Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf Bühnen geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für Sachverständigenabnahmen der Ware hin. Diese sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften zu informieren, sowie Montage, Installation und Abnahme der Ware gem. den geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften mitzuteilen, sowie die für die Montage, Installation und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen. Dekorationsobjekte, wie z.B. Kunstpflanzen sind nicht flammenhemmend. Kunde und Aufsteller müssen prüfen, ob für das Einsatzgebiet ein Flammenschutz (DIN 4102-1, schwer entflammbar o.ä.) vorgeschrieben ist. In diesem Fall ist vor dem Aufstellen der Dekoration eine Behandlung mit flammenhemmendem Material vorzunehmen. Diese Information ist bei Aufstellung und Wiederverkauf der Ware vom Kunden weiterzugeben.

8. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen des Lieferers durch den Kunden, bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim Lieferer. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers hat der Kunde dem Lieferer die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung offenzulegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben.

9. Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder einer sonstigen anläßlich des Vertragsschlusses getroffenen sonstigen Vereinbarung unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine den Sinn der Bestimmung am Nächsten liegende. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

10. Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Rotenburg/F. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Bad Hersfeld. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

11. Personenbezogene Daten
Personenbezogene Daten der Kunden von der Firma Stefan Diegel mittels elektronischer Datenverarbeitung gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben.

(c) 1998 - 2012 Licht- & Tontechnik Diegel, Inh. Stefan Diegel  | info"ädd"stefan-diegel.de